Der Grundriss ist nach dem Titelbild das meistbeachtete Element eines Inserats. Vierzehn Fragen zu Darstellung, Maßen, Wohnflächenberechnung und Rechten — mehrere davon mit Bildschirmaufnahmen aus der Anwendung.
Weil er die Frage beantwortet, die Fotos offenlassen: Wie hängen die Räume zusammen? Einzelbilder zeigen Ausschnitte; erst der Grundriss macht daraus eine Wohnung. Interessenten prüfen daran, ob ihr Leben in dieses Objekt passt — Kinderzimmer neben dem Schlafzimmer, Arbeitsplatz weg vom Wohnbereich, Bad ohne Durchgangsverkehr.
Ausführlich lesenIndem alles wegfällt, was für den Bau gedacht war: Bemaßungsketten, Schnittlinien, Achsraster, Schraffuren, Symbollegenden, Planköpfe und Stempel. Übrig bleiben Wände, Türen, Fenster, Raumnamen und Quadratmeter — und genau das ist der Grundriss, der ins Exposé gehört.
Ausführlich lesenNehmen Sie beide, aber mit unterschiedlicher Aufgabe: Der 2D-Grundriss ist die Sachinformation und gehört in jedes Exposé. Der 3D-Grundriss ist das Verkaufsbild und lohnt sich dort, wo der Schnitt erklärungsbedürftig oder die Wohnung leer ist.
Ausführlich lesenIm Wohnbereich wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung gerechnet. Danach zählen Räume mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Ausführlich lesenEine gesetzliche Pflicht zum Maßstab gibt es für Exposé-Grundrisse nicht — aber die Darstellung darf nicht in die Irre führen. Ein Plan, der Räume systematisch größer zeigt, als sie sind, oder Proportionen verschiebt, ist eine irreführende Angabe über ein wesentliches Merkmal der Immobilie.
Ausführlich lesenNicht ohne Weiteres. Baupläne können als Darstellungen technischer Art urheberrechtlich geschützt sein, und auch der dargestellte Entwurf selbst kann als Werk der Baukunst Schutz genießen. Dass Sie oder Ihr Auftraggeber den Plan besitzen, heißt nicht, dass Sie ihn veröffentlichen dürfen — Eigentum am Blatt und Nutzungsrecht am Werk sind zwei verschiedene Dinge.
Ausführlich lesenDann erstellen Sie einen. Die schnellste Quelle ist die Bauakte beim zuständigen Bauamt — dort liegen in der Regel die eingereichten Pläne. Bei Eigentumswohnungen hilft zusätzlich die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan, der die Wohnung samt Sondereigentum zeigt.
Ausführlich lesenMit einem Zeichenwerkzeug im Browser, das nur vier Bauteile kennt: Wand, Raum, Tür, Fenster. Sie ziehen die Außenwände auf die gemessenen Maße, setzen die Innenwände, und sobald ein Bereich geschlossen ist, erkennt das Werkzeug ihn als Raum und rechnet die Fläche aus. Ein CAD-Programm brauchen Sie dafür nicht — und auch keine Einarbeitung über mehrere Abende.
Ausführlich lesenIndem Sie den Grundriss maßhaltig zeichnen und je Raum festlegen, wie er angerechnet wird. Aus beidem entsteht die Aufstellung: jeder Raum mit seinen Maßen, der Grundfläche, dem Anrechnungssatz und der Stelle in der Wohnflächenverordnung, auf der dieser Satz beruht — darunter die Summe je Etage und die Gesamtsumme. Als PDF hängen Sie das Blatt ans Exposé.
Ausführlich lesenJa. Anders als beim Energieausweis, den nur bestimmte Fachleute ausstellen dürfen, gibt es für die Wohnfläche keine gesetzliche Berechtigungsregel — kein geschützter Beruf, keine Kammer, keine Zertifizierung. Der Eigentümer darf rechnen, der Verwalter, der Architekt, und auch Sie.
Ausführlich lesenEr lohnt sich überall dort, wo die Fläche erklärungsbedürftig ist: bei leerstehenden Wohnungen, verwinkelten Zuschnitten, Dachgeschossen mit Schrägen und kleinen Grundrissen. Ein leerer Kasten mit „17,01 m²“ sagt wenig; derselbe Raum mit Bett, Schrank und Nachttisch beantwortet die Frage, die Interessenten wirklich stellen: Passt mein Leben hier hinein?
Ausführlich lesenJede Etage bekommt ein eigenes Bild, alle in derselben Ausrichtung, mit derselben Beschriftung und im selben Maßstab. Erdgeschoss und Obergeschoss auf ein Blatt zu quetschen, macht beide unlesbar. Und jede Etage braucht eine eindeutige Überschrift — „Erdgeschoss“, „Obergeschoss“, „Dachgeschoss“, „Untergeschoss“ —, sonst weiß niemand, was er gerade sieht.
Ausführlich lesenEin Raumbuch ist die tabellarische Liste aller Räume eines Objekts mit ihren Eigenschaften: Fläche, Maße, Bodenbelag, Raumhöhe, Wandfläche sowie Anzahl und Breite von Fenstern und Türen. In der Vermarktung ist es das Dokument, mit dem Sie alle Fragen beantworten, die nach der Besichtigung kommen — ohne noch einmal hinzufahren.
Ausführlich lesenFür Portale und das digitale Exposé nehmen Sie ein Bild mit mindestens 2000 Pixeln Breite — JPG oder PNG. Für das gedruckte Exposé und für alles, was maßhaltig bleiben soll, nehmen Sie ein Vektor-PDF; es bleibt in jeder Vergrößerung scharf und lässt sich im echten Maßstab ausdrucken. Wer sein Exposé selbst layoutet, arbeitet am bequemsten mit SVG, weil sich dort Farben und Beschriftungen nachträglich ändern lassen.
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